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Wenn Sie Schenkungen oder Vermögensübertragungen zu Lebzeiten planen

 

"Es ist kein Ziel,

der reichste Mensch auf dem Friedhof zu werden."

(Peter Ustinov)

Selbstverständlich muss sich jeder die Vermögenswerte erhalten, die er für den Rest des Lebens braucht. Ist aber mehr vorhanden, als zur Absicherung des eigenen Lebensabends erforderlich, so macht es nicht nur aus Steuergründen Sinn, sich bereits zu Lebzeiten von eigenem Vermögen durch unentgeltliche Übertragungen zu lösen, etwa weil Vermögensteile nicht mehr benötigt werden und die eigenen Abkömmlinge schon zu Lebzeiten gefördert werden sollen.

Eine geplante Übertragung zur rechten Zeit ist dem zufälligen Zeitpunkt des Erbfalls vorzuziehen.

 

"Je mehr Du gedacht, je mehr Du getan hast,

desto länger hast Du gelebt."

(Immanuel Kant, 1724 - 1804)

Ihre ganz persönlichen Ziele einer Vermögensübergabe können dabei vielfältiger Natur sein:

  • Familienfrieden gewährleisten,
  • Famile absichern,
  • Steuern optimieren,
  • Vermögen und Lebenswerk erhalten,
  • Liquidität sichern,
  • wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Folgen beachten.

Mit einer vorausschauenden Planung der Vermögensnachfolge kann die familiäre Harmonie und Gerechtigkeit bewahrt werden. Was Gerechtigkeit im Einzelfall bedeutet, hängt nicht immer vom Wert der Nachlassgegenstände ab. Das Familiengespräch ist eine der wichtigsten Möglichkeiten im Erbrecht zur Abstimmung der Gerechtigkeitsvorstellungen - doch leider gesetzlich nicht verankert. Eine gerechte Lösung sollte mindestens gemeinsam mit den Familienmitgliedern, denen eine Schenkung oder Vermögensübertragung zu Lebzeiten erbracht wird, besprochen und ermittelt werden. Gegebenenfalls können Bedingungen der Schenkung bzw. der Übertragung in den lebzeitigen Vertrag aufgenommen werden.

Entscheidungen allein deswegen, die Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu sparen, sind selten gut. Nur solche lebzeitigen Vermögensübertragungen sind sinnvoll, die in Kenntnis aller Möglichkeiten und mit - möglichst - allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet werden. Das erspart spätere Auseinandersetzungen.

Gut beraten werden kann jeder, der sich möglichst frühzeitig um die Gestaltung kümmert. Genauso wichtig ist es, von Zeit zu Zeit eine Überprüfung der bisherigen Dispositionen vorzunehmen, denn die äusseren Rahmenbedingungen verändern sich. Es gibt vieles zu beachten. Ich berate Sie gern:

- Schenkungen und sonstige Vermögensübertragungen
  (Lösungen im Rahmen der sog. "vorweggenommenen Erbfolge"),
- sinnvolle Vermögensstrukturierung aus erbrechtlicher Sicht,
- Errichtung einer privatrechtlichen Stiftung zu Lebzeiten,

- Erbschafts- und Schenkungssteueroptimierung.



Wenn Sie eine Stiftung gründen möchten

 

"Stiftungen sind die Denkmäler des 21. Jahrhunderts."

(Arend Oetker)

Dass Immer mehr Menschen einen Teil Ihres Vermögens in eine Stiftung für gemeinnützige Zwecke einbringen, hat vor allem einen maßgeblichen Hauptgrund: Jede Stiftung ist etwas Einzigartiges und persönlich vom Stifter Geprägtes! Fragt man weiter, so können Gründe für die Errichtung sein:

  • eine schon lange verfolgte Idee verwirklichen,
  • nach erfülltem Leben im sozialen Bereich etwas Gutes tun,
  • über den Tod hinaus wirken,
  • der Gesellschaft etwas zurückgeben,
  • die Gesellschaft mit einer Innovation voranbringen,
  • den Weiterbestand des eigenen Unternehmens sichern,
  • Bürgersinn zeigen und dabei Steuern sparen.

Steuerlich hat der Gesetzgeber Erleichterungen bereit gestellt:

  • Der Stifter kann eine Million Euro als Stiftungskapital bereit stellen und diesen Betrag auf bis zu zehn Jahre verteilt von seinen zu versteuernden Einkünften abziehen.
  • Nach zehn Jahren kann der Stifter erneut bis zu einer Million Euro stiften und dieses weitere Stiftungskapital erneut steuerwirksam auf bis zu zehn Jahre verteilt einsetzen.
  • Und zusätzlich zum Vorgenannten darf der Stifter Spenden in Höhe von bis zu 20% seines zu versteuernden Einkommens steuerlich geltend machen. Das gilt auch für den Neustifter, der die Spenden seiner eigenen Stiftung zuführt.

Wenn keine Erben vorhanden sind oder aber mehr Vermögen da ist, als die Erben benötigen, so kann eine Stiftung die Rolle eines von Ihnen selbst geschaffenen Wunscherben einnehmen.

Es entspricht dem Klischee, dass Stifter alt, reich und etwas lebensfern wären. Doch dieses Bild trifft auf viele neue Stifter nicht mehr zu, wie die Bertelsmann-Stiftung in einer Untersuchung herausfand: Fast 40 Prozent der Stifter sind jünger als 60 Jahre, und rund 20 Prozent besitzen weniger als 250.000 Euro.

Warum eine Stiftung errichten? Die Stiftung ist eine Alternative zur Möglichkeit, Ihr Geld zu Lebzeiten direkt als Spende oder nach dem Tod als Vermächtnis einer gemeinnützigen Organisation zu geben. Einmal gespendetes Geld wird einmal genutzt, dann ist es verbraucht. Wenn Sie den Wunsch haben, dass Ihr Kapital über lange Zeit helfen kann oder ein ganz bestimmtes gemeinnütziges Ziel verfolgen wollen, so können Sie Ihr Geld durch Einbringung in eine von Ihnen errichtete Stiftung erhalten und zielorientiert einsetzen, weil bei einer Stiftung nur die Kapitalerträge verwendet werden und Sie den Zweck bestimmen können.

Eine Stiftung kann sehr verschieden aussehen und ganz nach Ihren Vorstellungen geschaffen werden. Die Bandbreite reicht - mit abnehmender Komplexität- :

  • von der eigenen rechtsfähigen Stiftung,
  • über die treuhänderische Stiftung, die einfacher und preiswerter zu errichten ist,
  • bis zur Zustiftung.

Bei einer eigenen rechtsfähigen Stiftung können Sie selbstverständlich den Zweck der Stiftung frei bestimmen und aktiv voranbringen. Denn Sie können selbst aktiv in der Stiftung tätig sein und die persönliche Freude, Gutes zu tun, selbst erfahren. Das macht den Reiz der eigenen Stiftung aus.

Wer mit kleinerem Vermögen eine Stiftung gründen möchte und vielleicht aufgrund starker beruflicher Belastung gar nicht sehr viel Zeit mit der Stiftungstätigkeit verbringen kann, sollte die beiden letztgenannten Varianten bedenken.

Stiftungen werden stes über ihre Satzung gestaltet. Wenn Sie hierzu Fragen und Wünsche haben: Ich berate Sie auch in allen Stiftungsangelegenheiten.

 

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